Im Juni 2020 habe ich eine Mavic 2 PRO bei Ihnen gekauft.
Nun habe ich in einer EU-Regelung gelesen, dass ab 2020 u.a. auch alle Drohnen ausser dem CE-Zeichen auch noch die Klassenidentifizierungskennzeichen C0 - C4 haben müssen.
Auf meiner Drohne sind diese Kennzeichen nicht eingetragen.
Da diese Kennzeichnung verpflichtend ist bekomme ich bei einer Kontrolle Probleme, möglicherweise ein Verbot, dieses Modell weiterhin zu fliegen.
Wenn man den Eu-Drohnenführerschein macht wird auf diese Bestimmung in den Unterlagen hingewiesen.
Ist das eigentlich bei Ihnen bekannt ?
Gruß Gerhard