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EU-Kommission
Hintergrund

Digital Markets Act (DMA): Was ist das eigentlich?

Die Europäische Union hat den Digital Markets Act (DMA) entwickelt. Er soll dafür sorgen, dass Tech-Giganten wie Apple, Meta und Microsoft bei ihren Produkten gewisse Vorgaben einhalten. Im März müssen diese Auflagen umgesetzt sein. Was steckt alles hinter diesem DMA?

Die EU gab diesen Unternehmen eine Frist, in der sie die neuen Regelungen in Bezug auf einige ihrer Produkte und Dienstleistungen – sogenannte «zentrale Plattformdienste» – umsetzen müssen. Am 6. März 2024 läuft diese Frist ab. Sind die Anforderungen bis dahin nicht erfüllt, werden jene Firmen bestraft.

Was ist die Idee des Digital Markets Act?

In der digitalen Welt gibt es Firmen, die so riesig sind und so grosse Marktanteile haben, dass sie allein durch ihre Grösse und Wichtigkeit viel Einfluss auf die Branche nehmen können. Auf die Marktentwicklung, auf die Innovation, aber auch auf die Gesetzgebung – etwa, was den Datenschutz oder den Wettbewerb betrifft.

Der «Digital Markets Act» soll hier Einfluss nehmen. Er soll gewährleisten, dass es einen fairen Marktbetrieb gibt. Die Unternehmen sollen ihre Marktposition nicht missbrauchen und verantwortungsvoll mit den Nutzerdaten ihrer Kundinnen und Kunden umgehen – also deren Privatsphäre schützen. Um diesem Begehren einen gesetzlichen Rahmen zu geben, wurde der Digital Markets Acts entwickelt – also eine Art Kartellrecht für digitale Unternehmen.

Wo ist der Digital Markets Act genau geregelt?

Die im Volksmund «DMA» genannte Verordnung heisst in voller Länge:

«Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)».

Er stützt sich auf den «Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union», insbesondere «Titel VII: Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung von Rechtsvorschriften» (ab Seite 42 im oben verlinkten PDF) und erweitert diesen in bestimmten Szenarien.

Die wichtigsten Begriffe erklärt

Was sind Gatekeeper?

Gatekeeper sind besonders grosse Tech-Firmen. Aber nicht jede grosse Tech-Firma ist automatisch ein Gatekeeper. Gemäss Kapitel II, Art. 3 des DMA ist ein Unternehmen ein Gatekeeper, wenn es:

Bis jetzt umfasst die EU-Liste der Gatekeeper sechs Firmen – es können aber noch mehr werden. Aktuell sind es:

  • Alphabet (die Muttergesellschaft von Google)
  • Amazon
  • Apple
  • ByteDance (die Muttergesellschaft von TikTok)
  • Meta (die Muttergesellschaft von Facebook, Instagram, WhatsApp und Threads)
  • Microsoft

Diese Unternehmen sind aktuell von der Gesetzgebung betroffen und müssen hinsichtlich ihrer Produkte und Services gewisse Auflagen erfüllen.

Was ist ein «zentraler Plattformdienst»?

Einige dieser Pflichten betreffen die Firma als Ganzes, andere Pflichten betreffen nur Teile der Firma oder aber einzelne Services oder Produkte. Im Zusammenhang mit dem letzten Punkt spricht man von einem sogenannten «zentralen Plattformdienst».

Google

  • Suchmaschine und Werbeservice: Google
  • Video-Sharing-Plattform: YouTube
  • Browser: Chrome
  • Betriebssystem: Android
  • Vermittlungsplattform: Google Maps, Google Play, Google Shopping

Meta

  • Kommunikationsservices: Facebook Messenger, WhatsApp
  • Werbeservice: Meta
  • Soziale Netzwerke: Facebook, Instagram
  • Vermittlungsplattform: Meta Marketplace

Apple

  • Browser: Safari
  • Betriebssystem: iOS
  • Vermittlungsplattform: iOS App Store

Microsoft

  • Betriebssyssteme: Windows
  • Soziale Netzwerke: LinkedIn
  • ByteDance**
  • Soziale Netzwerke: TikTok

Amazon

  • Werbeservice: Amazon
  • Vermittlungsplattform: Amazon Marketplace

Welche Pflichten haben die Gatekeeper?

Die wichtigsten Pflichten sind:

Interoperabilität und Nichtdiskriminierung

Konkretes Beispiel: Gatekeeper Meta muss dafür sorgen, dass du mit seinem zentralen Plattformdienst WhatsApp Nachrichten an einen Signal-Nutzer oder -Nutzerin senden kannst – sofern Signal das auch möchte. Denn Signal gehört keiner Gatekeeper-Firma und muss deswegen nicht interoperabel sein. Da Signal den Datenschutz von WhatsApp wiederholt öffentlich kritisiert hat, ist keineswegs sicher, dass dieses Szenario eintreten wird.

Die «Pflicht zur Nichtdiskriminierung» soll derweil dafür sorgen, dass
Gatekeeper alle Unternehmen und Nutzenden fair behandeln. Sie dürfen weder ihre eigenen Produkte noch jene von direkten Partnern bevorzugen.

Konkretes Beispiel: Wenn du bei Google nach einem Mail-Dienst suchst, darf Google in den Such-Rankings Gmail nicht mehr standardmässig priorisieren.

Datenübertragbarkeit und -zugang

Konkretes Beispiel: Du hast Chrome als Standard-Browser verwendet. Nun möchtest du zu Opera wechseln. Google muss dir nun ermöglichen, den kompletten Content – Suchverlauf, Cookie-Einstellungen, Browser-Historie usw. – in einem brauchbaren Format herunterzuladen und auf Opera wieder hochzuladen. Sodass du ein nahtloses Nutzererlebnis hast.

Transparenz und Profiling

In Artikel 5, Absatz 2 des DMA ist geregelt, wie ein Gatekeeper Daten sammeln darf, was er damit machen darf und vor allem, was nicht. Das sind die Regeln beim sogenannten «Profiling». Wesentliche Punkte sind dabei:

  • Er darf keine personenbezogenen Daten von Drittdiensten verwenden, welche wiederum Kunden des Gatekeepers sind.
  • Er darf auch nicht personenbezogene Daten mehrerer seiner zentralen Plattformdienste zusammenführen oder verwenden.
  • Er darf dich nicht in anderen Diensten seines Portfolios anmelden, in denen du dich nicht selbst angemeldet hast.

Ausser, wenn du diesen Praktiken laut Verordnung 2016/679 Artikel 4, Nummer 11 und Artikel 7 zugestimmt hast. Dafür gibts aber die Regeln zur Transparenz, die ich dir im nächsten Absatz erkläre.

Konkrete Beispiele:

Was, wenn Unternehmen die Auflagen nicht erfüllen?

Welche Auswirkungen hat der DMA auf die Schweiz?

Nun ist es am Nationalrat zu entscheiden, ob man auf diese Motion eintreten möchte. Falls ja, hat er anschliessend zwei Jahre Zeit zur Beratung. Wird die Motion angenommen, geht sie weiter zur Beratung an den Ständerat.

Titelbild: EU-Kommission

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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Interessantes aus der Welt der Produkte, Blicke hinter die Kulissen von Herstellern und Portraits von interessanten Menschen.

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