
Hintergrund
7 Fragen und Antworten zum Prozess gegen Meta
von Samuel Buchmann

Instagram und Youtube müssen sich in den USA vor Gericht verantworten, weil ihr Produktdesign Kinder gefährden soll. Die Tragweite des Verfahrens ist enorm.
In Los Angeles läuft ein wegweisendes Verfahren gegen Meta und Google. Erstmals entscheidet eine Jury, ob grosse Social-Media-Plattformen ihr Design bewusst so ausgelegt haben, dass sie Jugendliche süchtig machen – mit negativen Folgen für die psychische Gesundheit. Der Prozess gilt als Musterfall für Tausende weitere Klagen gegen die Branche.
Im ersten Teil des Verfahrens steht vor allem Instagram im Fokus. Dessen Chef Adam Mosseri wurde als Zeuge geladen, auch Meta‑CEO Mark Zuckerberg musste antraben. Die sieben wichtigsten Fragen und Antworten.
Im Mittelpunkt des konkreten Falls steht eine heute 20‑jährige Frau, die unter den Initialen KGM auftritt. Sie nutzte bereits als sechsjähriges Kind Youtube, legte mit neun Jahren ein Instagram‑Konto an und bewegte sich später auch auf Snapchat und Tiktok. KGM wirft den Plattformen vor, sie süchtig gemacht zu haben. Dadurch seien diese mitverantwortlich für Depressionen, Angststörungen, Körperbildstörungen und suizidale Gedanken.
Auf der Anklagebank sitzen Meta (Instagram) und Alphabet (Youtube). Snap und Tiktok haben sich vor Prozessbeginn durch einen aussergerichtlichen Vergleich aus der Affäre gezogen. Indirekt sind sie trotzdem betroffen, weil das Urteil einen Präzedenzfall für zahllose weitere Klagen schaffen wird.

Die Anwälte der Klägerin sprechen nicht über einzelne Inhalte, sondern über das Produktdesign der Plattformen. Sie vergleichen diese mit Zigaretten, weil sie ähnlich süchtig machen würden. Die Parallele ist eine juristische Strategie. Tabakkonzerne wurden in den 1990er-Jahren zur Verantwortung gezogen, weil sie Gesundheitsrisiken bewusst verharmlost hatten. Die zentralen Vorwürfe im ersten Prozess gegen Instagram und Youtube:
Juristisch argumentiert die Anklage mit der Produkthaftung: Social‑Media‑Apps seien fehlerhafte Produkte, weil sie süchtig machen und jugendliche Nutzer nicht ausreichend schützen würden.
Die Unternehmen wehren sich gegen den Vorwurf, sie hätten bewusst Suchtprodukte erschaffen. Ihre wichtigsten Argumente:
Die Unternehmen berufen sich ausserdem auf Section 230 des US‑Kommunikationsrechts. Das Gesetz entbindet die Plattformen weitgehend von der Haftung für Inhalte Dritter. Sie geniessen damit eine Freiheit, die klassischen Medien wie Zeitungen verwehrt bleibt. Die Konzerne argumentieren, schädliche Wirkungen gingen von Nutzerinhalten aus, nicht vom Plattformdesign.
Der Prozess ist Teil einer Serie von sogenannten Bellwether Trials. In den USA werden bei Massenschadensfällen viele ähnliche Einzelklagen gebündelt, statt Tausende identische Verfahren zu führen. Daraus werden einige wenige repräsentative Fälle ausgewählt und vollständig vor einer Jury verhandelt. Die Resultate schaffen Präzedenzfälle für die restlichen Klagen. In Los Angeles sind neun solche Bellwether-Fälle angesetzt. Daneben laufen getrennte Sammelklagen von Schulbezirken und Bundesstaaten.
Die Musterprozesse sollen zeigen, wie Gerichte auf die Beweisführung reagieren, welche Argumente tragen und welche Schadenssummen realistisch sind. Die Urteile sind für andere Klagen nicht formal bindend, dienen aber als Orientierung. Entscheidet die Jury zugunsten der Kläger, steigen die Chancen auf hohe Vergleiche in den übrigen Fällen. Umgekehrt schwächen Niederlagen die Erfolgswahrscheinlichkeit aller Klagen.
Die Hürden sind hoch. Die Kläger müssen erstens beweisen, dass das Plattformdesign fehlerhaft und suchtfördernd ist. Zweitens, dass es im konkreten Einzelfall ein wesentlicher Faktor für die psychischen Schäden der Klägerin war. Letzteres ist nicht leicht. Anders als zum Beispiel bei Tabakprodukten sind wissenschaftliche Kausalbelege Mangelware.

Andererseits hat die Klägerseite nach eigenen Angaben Hunderttausende Seiten interner Dokumente gesichert, die zeigen sollen, dass sich die Konzerne der Risiken bewusst waren. Die Richterin hat im Vorverfahren die pauschale Berufung auf Section 230 zurückgewiesen. Sie hielt fest, dass die Haftungsfreiheit nicht das Design der Funktionen umfasst. Siege für die Tech-Konzerne gelten deshalb alles andere als sicher. Vielmehr ist das Verfahren ein Test, ob US‑Gerichte Social‑Media‑Plattformen ähnlich streng behandeln werden wie einst Tabakkonzerne.
Ein klarer Erfolg der Klage hätte mehrere Folgen. Finanziell drohen den Plattformen hohe Schadensersatz‑ und Vergleichszahlungen, weil Tausende ähnliche Klagen hängig sind. Selbst ein Teilerfolg hätte Signalwirkung und könnte zu vielen aussergerichtlichen Einigungen führen.
Das Gericht könnte zudem die Konzerne dazu zwingen, bestimmte Features für Minderjährige einzuschränken oder zu deaktivieren. Etwa Beauty‑Filter, aggressive Push‑Benachrichtigungen oder Gamification‑Mechanismen. Auch auf politischer Ebene würde der Druck steigen, die Plattformen stärker zu regulieren. Beides könnte zu weniger Nutzungszeit und damit zu weniger Werbeeinnahmen führen. Die Aktienkurse der Unternehmen dürften bei einem Schuldspruch deshalb sinken.
Im laufenden Verfahren werden zunächst weitere Zeugen angehört, darunter Manager von Meta und Alphabet, Psychiater, Medienpsychologen und Expertinnen zu Plattformfunktionen. Am Ende muss die Jury entscheiden, ob das Design von Instagram und Youtube wesentlich zu den Leiden der Klägerin beigetragen hat. Bis dahin dürfte es rund zwei Monate dauern. Unabhängig vom Ausgang dieses Prozesses folgen in den kommenden Monaten weitere Musterverfahren. Erst die Gesamtsicht über mehrere Urteile wird zeigen, ob sich eine klare Tendenz zugunsten der Kläger oder der Konzerne abzeichnet.
Die Verlierer können die Urteile anfechten, was auf beiden Seiten als sicher gilt. Der Superior Court in Los Angeles ist die erste Instanz. Danach folgt der Court of Appeal des Bundesstaates Kalifornien. Dort entscheidet keine Jury mehr, sondern drei Richter. Sie prüfen, ob die erste Instanz das Recht korrekt angewendet hat – in diesem Fall zur Produkthaftung. Erst das Berufungsgericht befasst sich mit der Frage, ob Section 230 auch bei Design und Algorithmen greift und ob ein Schuldspruch die Meinungsfreiheit (First Amendment) tangiert.

Die unterlegene Seite kann danach versuchen, den Supreme Court of California aufzurufen. Dieser muss den Fall aber nicht annehmen. Er behandelt nur grundsätzliche Rechtsfragen, wie hier allenfalls die Reichweite von Section 230. Als letzte Instanz kommt der Supreme Court in Frage, der ebenfalls nur einen Bruchteil der Fälle auswählt. Wegen der nationalen Tragweite des Verfahrens ist das nicht ausgeschlossen. Bis zu einem finalen Urteil können deshalb mehrere Jahre vergehen, realistisch sind mindestens zwei.
Mein Fingerabdruck verändert sich regelmässig so stark, dass mein MacBook mich nicht erkennt. Der Grund: Sitze ich nicht vor einem Bildschirm oder stehe hinter einer Kamera, hänge ich oft an den Fingerspitzen in einer Felswand.
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