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USA stoppen Import von WLAN-Router aus dem Ausland

Die USA verbieten künftig neue WLAN-Router aus dem Ausland. Grund dafür sind Sicherheitsbedenken. Bestehende Geräte bleiben erlaubt.

Die USA verschärfen ihren Kurs gegenüber ausländischer Technik: Künftig dürfen neue WLAN-Router für Privatkunden nicht mehr importiert werden. Ausschliesslich rein in den USA produzierte Router dürfen eingesetzt werden. Modelle, die schon eine Zulassung besitzen, dürfen weiterhin verkauft werden. Die neue Regel greift nur für kommende Gerätegenerationen.

FCC hat Sicherheitsbedenken

Die US-Behörde «Federal Communications Commission» geht davon aus, dass Router aus ausländischer Produktion ein erhebliches Risiko darstellen. Sie sehen darin mögliche Einfallstore für Spionage, Angriffe auf Netzwerke und den Diebstahl von Daten. Selbst Beeinträchtigungen kritischer Infrastruktur werden befürchtet. Neu ist diese Sorge nicht. Dass Technik aus der Volksrepublik China oder anderen Ländern für Überwachung oder Sabotage missbraucht werden könnte, bekümmert die US-Regierung schon länger. Mit der aktuellen Entscheidung erweitert die Behörde ihre sogenannte «Covered List». Darin führt sie Geräte auf, die sie als Risiko für die nationale Sicherheit einstuft. Neue Router aus ausländischer Produktion fallen nun ebenfalls unter diese Kategorie.

Die Massnahme dürfte für erheblichen Wirbel sorgen. Denn ein Grossteil aller Router entsteht ausserhalb der USA. Selbst Hersteller mit US-Hauptsitz lassen ihre Geräte im Ausland fertigen. Heisst: Auf dem Papier stehen praktisch alle Geräte vor einem Importstopp in die USA. Um dies zu verhindern, muss eine Sondergenehmigung beantragt werden – für jedes Modell einzeln. Dafür sind die Auflagen aber irrsinnig hoch. Unter anderem muss ein verbindlicher und detaillierter Plan vorliegen, dass die Hersteller ihre Produktion zumindest teilweise in die USA verlagern wollen. Auch die Beteiligungen, Besitzstrukturen und Patentverhältnisse der Firma selbst wie auch jene ihrer Komponentenzulieferer müssen komplett offengelegt und von der Behörde abgesegnet werden. Ausserdem gilt die Bewilligung nur temporär. Vierteljährlich muss ein Fortschrittsbericht vorgelegt werden – andernfalls kann die Bewilligung zurückgezogen werden.

Welche Geräte sind betroffen?

Das Portal Heise stellt die berechtigte Frage, welche Geräte schlussendlich von dieser Regelung betroffen sind. Von «Router für Konsumenten» (consumer-grade routers) ist in der entsprechenden Medienmitteilung zu lesen. Technisch wird die Aufgabe eines Routers von der FCC folgendermassen definiert: «Router leiten Datenpakete weiter, meistens nach dem Internet Protokoll (IP), zwischen vernetzten Systemen.» Das ist in sich nicht falsch, beträfe aber etwa auch Repeater oder sogar Smartphones. Die Behörde bezieht sich dabei auf ein Papier des National Institute of Standards and Technology. Wie genau diese Vorgaben am Schluss umgesetzt werden, ist noch unklar. Immerhin: Bereits gekaufte Router bleiben erlaubt und funktionieren weiterhin.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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