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Wegen EU-Ultimatum: Tech-Giganten geben Nutzerzahlen bekannt

Google, Meta und Twitter werden von der Europäischen Union (EU) als «sehr grosse Onlineplattformen» klassifiziert. Wegen des Digital Service Acts (DSA) werden sie darum in der EU künftig strenger reguliert.

Sag mir, wie gross du bist, und ich sage dir, welche Regeln du einhalten musst. So ähnlich läuft das derzeit für die grossen Tech-Konzerne in der EU. Gemäss einem Gesetzespaket, dem Digital Service Act, mussten Google, Meta und Twitter bis Mitte Februar offenlegen, wie viele Nutzerinnen und Nutzer ihre Services haben. Sie haben sich an die Frist gehalten. Diese Zahlen durchschnittlicher monatlicher Nutzerinnen und Nutzer sind bis zum Stichtag bekannt gegeben worden:

  • Google Maps: 278,6 Millionen
  • Google Play Store: 274,6 Millionen
  • Google Suche: 332 Millionen
  • Google Shopping: 74,9 Millionen
  • YouTube: 401,7 Millionen
  • Apple App Store: 45 Millionen
  • Facebook: 255 Millionen
  • Instagram: 250 Millionen
  • Tiktok: 125 Millionen
  • LinkedIn: 122 Millionen
  • Bing: 107 Millionen
  • Twitter: 100,9 Millionen
  • Snapchat: 96.8 Millionen

Vor allem bei Twitter war spannend, wie gross die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer ist, weil das Unternehmen sie bisher nicht nannte. Als «gross» gilt ein Unternehmen, wenn es mehr als 45 Millionen Menschen regelmässig mit seinen Services erreicht. Das sind etwa zehn Prozent der in der EU lebenden Bevölkerung. Mit einer Zahl von über 100 Millionen liegt Twitter eindeutig über diesem Schwellenwert.

Auch Plattformen wie AliExpress, Amazon und die Wikipedia haben – allerdings ohne konkrete Zahlen zu nennen – die EU informiert, den Regeln des DSA zu folgen. Bei einigen weitere Plattformen, die Nutzungszahlen unter 45 Millionen angegeben haben, prüfen die Behörden der EU das weitere Vorgehen. So haben zum Beispiel Pornhub, Youporn, Onlyfans oder Telegram Zahlen unter der Grenze von 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern gemeldet. Gemäss EU-Kommission erhalten Unternehmen, bei denen die gemeldeten Zahlen zweifelhaft sind nochmalige Aufforderungen. Darüber hinaus sind auch externe Schätzungen zur Nutzung möglich.

DSA soll mächtige Konzerne stärker regulieren

Für per Definition grosse Unternehmen regelt der DSA zum Beispiel, dass illegale Inhalte auf ihren Seiten zügig entfernt werden. Andernfalls drohen hohe Strafen. Vorgabe ist auch, dass die Firmen jährlich eine Risikobewertung für schädliche Inhalte – hier geht es um Desinformation und Wahlmanipulation – vorlegen und Gegenmassnahmen vorschlagen. Geregelt ist im DSA zudem, dass gewisse Daten mit den Behörden und mit Forschungseinrichtungen geteilt werden.

Für dich als Nutzer oder als Nutzerin eines Services soll künftig zum Beispiel nachvollziehbar sein, warum ein Inhalt von dir gelöscht wurde. Und wenn du damit nicht einverstanden bist, muss transparent sein, wie du dich dagegen wehren kannst. Umgekehrt sollst du selbst illegale Inhalte überall einfach und schnell melden können.

Der Digital Service Act der EU hat zum Ziel, die Rolle der wenigen grossen Konzerne zu definieren, die in den vergangenen Jahren zu Gatekeepern im digitalen Raum geworden sind. Sie hätten, so die EU, «Macht, um als private Herrscher zu agieren». Damit würden sie eigene Regeln schaffen, die es neuen Anbietern auf den Markt quasi unmöglich machen, erfolgreich neue Kunden zu gewinnen. In der Konsequenz würde das weniger Auswahl für die Verbraucher bedeuten. Der Rechtsrahmen des DSA soll die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer im Internet sichern, die Grundrechte schützen und «ein faires und offenes Online-Plattformumfeld aufrechterhalten».

(Dieser Artikel wurde am 28. Februar 2023 aktualisiert; ergänzt wurden Angaben zu weiteren Plattformen.)

Titelfoto: Martin Jungfer

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Journalist seit 1997. Stationen in Franken, am Bodensee, in Obwalden und Nidwalden sowie in Zürich. Familienvater seit 2014. Experte für redaktionelle Organisation und Motivation. Thematische Schwerpunkte bei Nachhaltigkeit, Werkzeugen fürs Homeoffice, schönen Sachen im Haushalt, kreativen Spielzeugen und Sportartikeln. 

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