Deine Daten. Deine Wahl.

Wenn du nur das Nötigste wählst, erfassen wir mit Cookies und ähnlichen Technologien Informationen zu deinem Gerät und deinem Nutzungsverhalten auf unserer Website. Diese brauchen wir, um dir bspw. ein sicheres Login und Basisfunktionen wie den Warenkorb zu ermöglichen.

Wenn du allem zustimmst, können wir diese Daten darüber hinaus nutzen, um dir personalisierte Angebote zu zeigen, unsere Webseite zu verbessern und gezielte Werbung auf unseren und anderen Webseiten oder Apps anzuzeigen. Dazu können bestimmte Daten auch an Dritte und Werbepartner weitergegeben werden.

DJI Mini 3 Pro (34 min, 249 g, 48 Mpx)

DJI Mini 3 Pro

34 min, 249 g, 48 Mpx


Frage zu DJI Mini 3 Pro

avatar
pikachu7

vor 3 Jahren

Guten Tag, Über welche CE Kennzeichnung inkl. Klassenmarkierung verfügt die Drohne? "6. Ich fliege eine konforme Drohne Meine Drohne muss mit einem CE Kennzeichen und einer Klassenmarkierung (C1, C2, C3, C4) versehen sein. Fehlt bei meiner Drohne die Klassenmarkierung, gelten für mich Übergangsbestimmungen mit leicht eingeschränkten Regeln. Eine gekaufte Drohne ohne CE-Kennzeichen darf nicht geflogen werden (Ausnahme: Die Drohne ist selbst gebaut)." * Auszug aus BAZL Admin Richtlinien ab 01.01.2023

Avatar
avatar
Anonymous

vor 3 Jahren

Hilfreiche Antwort
Die Drohen verfügt über eine CE-Kennzeichnung, hat jedoch noch keine Klassenmarkierung. Diese ist noch bei sehr wenigen Drohnen vorhanden. Da nur die Klassenmarkierung fehlt, und die Drohne unter 250g ist, kann sie bis Dezember 2023 sowieso geflogen werden. Ab Januar 2024 gehört diese Drohne aufgrund des Gewichts zur Klasse A1, welche mit einem Kompetenznachweis geflogen werden darf. Grosse Einschränkungen wird man bei dieser Drohne nicht haben, da DJI zudem daran arbeitet, auch "älteren" Drohnen eine Klassenmarkierung zu geben.
(https://www.bazl.admin.ch/bazl...)