Phoenix Contact Überspannungsschutz-Ableiter Ü
Schutzpegel7
Produktinformationen
Der Überspannungsschutz-Ableiter von Phoenix Contact ist ein hochentwickeltes Gerät, das speziell für den Einsatz in 2-poligen isolierten und geerdeten PV-Gleichspannungssystemen mit einer Nennspannung von 600 V DC konzipiert wurde. Dieses Produkt bietet einen effektiven Schutz gegen Blitzströme und Überspannungen, die in elektrischen Systemen auftreten können. Der Ableiter ist für die Tragschienenmontage geeignet und verfügt über ein 3-poliges Basiselement, das eine einfache Installation ermöglicht. Die drei steckbaren, temperaturüberwachten Schutzelemente gewährleisten eine zuverlässige Funktion und Sicherheit. Zudem bietet das Gerät eine Statusmeldung an jedem Stecker, was die Überwachung und Wartung erleichtert. Mit einem Nennableitstossstrom von 15 kA und einem Blitzstossstrom von 5 kA ist dieser Überspannungsschutz-Ableiter eine robuste Lösung für die Anforderungen moderner Photovoltaikanlagen.
- Typ 1 Überspannungsableiter für PV-Gleichspannungssysteme
- Temperaturüberwachte Schutzelemente für erhöhte Sicherheit
- Statusmeldung an jedem Stecker zur einfachen Überwachung
- Nennableitstossstrom von 15 kA für effektiven Schutz
- Geeignet für Tragschienenmontage, was die Installation erleichtert.
Überspannungsschutz Typ | Überspannungsableiter |
Anzahl Leiter | 2 x |
Prüfklasse | Typ 1 |
Artikelnummer | 8461873 |
Hersteller | Phoenix Contact |
Kategorie | Überspannungsschutz |
Herstellernr. | 2801163 |
Release-Datum | 21.4.2018 |
Externe Links |
Farbe | Schwarz |
Genaue Farbbezeichnung | Schwarz |
Materialgruppe | Kunststoff |
Material | Polyamid |
Überspannungsschutz Typ | Überspannungsableiter |
Anzahl Leiter | 2 x |
Blitzstossstrom | 5 kA |
Nennableitstossstrom | 15 kA |
Nennspannung | 600 V |
Schutzpegel | 2.60 V |
Prüfklasse | Typ 1 |
Schutzart (IP Code) | IP20 |
Ursprungsland | Deutschland |
CO₂-Emission | |
Klimabeitrag |
Länge | 0.07 m |
Breite | 0.05 m |
Höhe | 0.09 m |
Gewicht | 365.40 g |
Produktsicherheit |
30 Tage Rückgaberecht