
Hintergrund
Aufstieg und Fall: So hat Blizzard die Magie verloren
von Philipp Rüegg

Keine Pause für Activision Blizzard: Schon wieder ist Klage gegen das Spieleunternehmen eingereicht worden. Der Vorwurf: Verletzung des Arbeitsrechts.
Die Schlagzeilen um Klagen wegen sexuellen Missbräuchen und des vergifteten Arbeitsklimas im Hause Activision Blizzard nehmen kein Ende: Nun muss sich das Spieleunternehmen erneut vor Gericht verantworten. Das hat das National Labor Relations Board (NLRB) verkündet.
Der Vorwurf: Einschüchterung und Nötigung der Belegschaft. Dies, nachdem diese offen über Lohndiskrepanzen und vertraglich erzwungene Schlichtungen diskutieren wollten.
Eingereicht wurde die Klage von der Campaign to Organize Digital Employees, auch als CODE-CWA bekannt. In ihrer Klageschrift ist unter anderem von «unfairen Arbeitspraktiken» die Rede. Weiter soll der Spielegigant versucht haben, «Organisationsbemühungen im Zuge des Skandals um Diskriminierung und sexuelle Übergriffe» zu unterdrücken.
Während der ehemalige Blizzard-Präsident J. Allen Brack zwar unmittelbar nach der Klage zurückgetreten ist, sollen die derzeitigen Führungskräfte des Unternehmens noch nicht zu dauerhaften kulturellen Veränderungen beigetragen haben. Im Gegenteil.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach der vom Staat eingereichten Klage offen über Themen wie Lohndiskriminierung, Arbeitszeiten, Missbrauch und Belästigung reden wollten, seien offenbar bedroht und eingeschüchtert worden. Das betreffe vor allem A Better ABK, eine Gruppe von Activision-Blizzard-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern. Deren Mitglieder setzen sich seit Jahren für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den grössten Spieleunternehmen der USA ein.
Activision Blizzard hat bisher keine Stellung zu den neuen Vorwürfen genommen.
Ich schreibe über Technik, als wäre sie Kino, und über Filme, als wären sie Realität. Zwischen Bits und Blockbustern suche ich die Geschichten, die Emotionen wecken, nicht nur Klicks. Und ja – manchmal höre ich Filmmusik lauter, als mir guttut.
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