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Hintergrund

EU will Social Media ab 15 Jahren – und die Schweiz?

Ursula von der Leyen will mit dem «Kids Act» Social Media für Unter-13-Jährige vollständig sperren. Ein Stufenmodell soll Jugendliche bis 15 schützen. Das könnte auch für die Schweiz von Bedeutung sein.

Wenn es nach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geht, sollen Kinder unter 13 Jahren künftig keinen Zugang mehr zu Plattformen wie Instagram, Snapchat, Tiktok oder Facebook haben. Das kündigte sie vergangenen Mittwoch in ihrer Rede zur «Lage der Union» im Europaparlament in Strassburg an. Mit dem sogenannten «Kids Act» folgt die EU dem Vorbild Australiens, das bereits vor einiger Zeit eine Altersgrenze eingeführt hat.

Dreistufiges Modell für die EU

Der Plan gliedert die Nutzung sozialer Medien in drei Stufen. Unter 13 Jahren ist Social Media gar nicht erlaubt. Zwischen 13 und 15 Jahren gibt es ein Übergangsmodell: Jugendliche dürfen sogenannte Mini-Konten nutzen. Eltern oder Lehrende sollen diese überwachen. Diese Konten sollen eine technische Begrenzung beinhalten. Nach einer Stunde soll Schluss sein. Ein eigenes, selbstverwaltetes Konto mit allen Funktionen soll es erst ab 15 Jahren geben.

Damit geht von der Leyen sogar über die Empfehlung der EU-Expertenkommission hinaus. Diese schlug zuvor ebenfalls ein mehrstufiges Modell vor. Allerdings sei dort bereits ab 13 Jahren ein eigenständiges Konto vorgesehen geewesen.

Die EU will ein Auge auf Social Media haben.
Die EU will ein Auge auf Social Media haben.
Quelle: Shutterstock

Plattformen müssen Suchtmechaniken einschränken

Damit Nutzerkonten ab 15 Jahren überhaupt zulässig sind, müssen Plattformen mehreretechnische Anforderungen an einen «kind- und jugendgerechten» Betrieb erfüllen. Die Kommission spricht davon, dass gewisse Gestaltungselemente entfernt werden müssen, die auf Suchtverhalten ausgelegt sind. Heisst konkret: Kein endloses Scrollen – es muss einen «Ausstieg» geben – und keine automatisch startenden Videos. Dazu kommen eingebaute technische Vorkehrungen zur Begrenzung der Bildschirmzeit und weitere Schutzmassnahmen, die noch genauer definiert werden müssen.

Zwar verweisen einige Plattformbetreiber darauf, dass ihre AGB bereits heute ein Mindestalter von 13 Jahren vorsehen. Nach der Einschätzung der Kommission wird das aber kaum kontrolliert und auch eine richtige Altersverifikation fehlt bislang weitgehend.

Von der Leyen begründete die geplanten Massnahmen damit, dass es bei Kindern und Jugendlichen vermehrt zu Schlafmangel, Angstzuständen und nachlassender Konzentrationsfähigkeit komme. Dies soll auf intensive Handy- und Social-Media-Nutzung zurückzuführen sein. Insbesondere das endlose Scrollen solle dafür sorgen, dass Kinder immer weiter in Feeds hineingezogen werden. Dies bestätigt auch eine wissenschaftliche Studie aus Frankreich, die erhöhten Social-Media-Konsum bei jungen Menschen mit Depressionen sowie Ess- und Konzentrationsstörungen in Verbindung bringt.

Was soll das Gesetz alles umfassen?

Ein verbindliches Gesetz existiert damit noch nicht. Aber nur die EU-Kommission kann Richtlinien und Verordnungen überhaupt erst in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Schon jetzt will die Behörde einen ausformulierten Gesetzesvorschlag mit den technischen Details vorlegen. Danach durchläuft der Entwurf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Europaparlament und die einzelnen Mitgliedstaaten müssen sich damit befassen und sich einigen, was sich über Monate oder Jahre hinziehen kann.

Vor allem Kurzvideos und der Endless-Scroll-Effekt steht unter Beschuss.
Vor allem Kurzvideos und der Endless-Scroll-Effekt steht unter Beschuss.
Quelle: Instagram

Rechtlich stützt sich das Vorhaben auf die bestehenden EU-Digitalgesetze, über die Brüssel Plattformen zu gewissen Massnahmen zwingen kann. So zum Beispiel mit dem Digital Services Act, der grosse Anbieter bereits heute zu Risikobewertungen für minderjährige Nutzer verpflichtet. Eine bestimmte Altersbeschränkung gibt es aber bisher nicht. Diese Lücke soll der neue Vorschlag schliessen.

Dies soll sich nicht nur auf klassische soziale Netzwerke beschränken. Auch Online-Spiele und KI-Chatbots sind davon betroffen. Andere VLOPs (very large online platforms) sollen bei neuen Diensten oder Features entsprechend darlegen, wie sie Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten oder Mechaniken schützen wollen.

Was hiesse das für Erwachsene?

Grundsätzlich gilt die Notwendigkeit eines Altersnachweises für alle. Für Erwachsene wäre das vor allem bei der Neuanmeldung auf Online-Diensten spürbar. Ob App Stores, Gaming-Plattformen oder Social Media: Hier müssten alle ihr Alter preisgeben. Eine Ausnahme ist nur dann vorgesehen, wenn ein Nutzerkonto bereits lange besteht und der Anbieter mit hoher Sicherheit feststellen kann, dass das erforderliche Alter erreicht wurde. Zur Altersprüfung setzt die Kommission auf eine eigene Altersnachweis-App, will aber auch andere technische Lösungen zulassen, sofern die festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Die Altersnachweis-App soll ohne klassischen Identitätsnachweis auskommen. Das Werkzeug übermittelt dem Anbieter nur die Bestätigung, dass die Altersgrenze überschritten ist. Dieses Verfahren nennt sich «Zero-Knowledge-Proof». Jeder EU-Staat muss mindestens einen kostenlosen Zugangsweg bereitstellen – auch für Personen, die keinen digitalen Personalausweis wollen.

Warum kommt jetzt das Gesetz?

Auf nationaler Ebene preschte Frankreich bereits vor: Das Parlament in Paris verabschiedete im Juli 2026 als erstes EU-Land ein eigenes Gesetz. Dieses gilt seit dem 1. September. Zunächst für neue Konten, ab Januar 2027 auch für bestehende. Anders als der EU-Vorschlag gibt es aber kein abgestuftes Modell, sondern eine schlichte Altersgrenze. Ob diese erreicht ist, müssen Plattformen über ein Verfahren sicherstellen, welches die französische Datenschutzbehörde genehmigt.

Auch andere EU-Staaten sind bereits bei der Planung, etwa Österreich, Spanien oder Portugal. Dies ist ein Grund, warum die Kommission nun auf eine einheitliche Lösung drängt. Ein Flickenteppich aus verschiedenen nationalen Lösungen würde die Durchsetzung gegen die global aktiven Big-Tech-Unternehmen schwierig machen und den europäischen Binnenmarkt verkomplizieren.

Was tut die Schweiz?

Die Schweiz ist nicht an die geplanten Vorgaben aus Brüssel gebunden. Europarechtsexpertinnen und -experten weisen darauf hin, dass die Schweiz bei Medien- und Datenschutzvorgaben nicht automatisch europäisches Recht übernimmt. Trotzdem sei es möglich – schon nur aus praktischen Gründen –, dass sich die Schweiz daran orientiert. Dies etwa, wenn sich die Plattformbetreiber dazu durchringen, ihre Apps EU-weit anzupassen. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Änderungen in der EU, von denen die Schweiz nicht betroffen war, zum Beispiel bei den App Stores.

Die Schweiz berät ebenfalls über ein Gesetz zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Das sogenannte KomPG hat die Vernehmlassungsphase hinter sich. Aktuell wird der Ergebnisbericht erwartet. Dieses Gesetz verpflichtet die Anbieter zwar dazu, Meldestellen für Missbrauch einzurichten, aber es fehlen konkrete Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Auch Algorithmen und KI-Chatbots sind vom Gesetz nur am Rande betroffen. Zudem fehlt in der Schweiz die technische Möglichkeit zur Altersverifikation bei gewährleistetem Datenschutz. Mit der E-ID könnte sich dies ändern. Aktuell gilt es aber, die Entwicklungen abzuwarten.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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