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Keystone-SDA / ANTHONY ANEX
Hintergrund

Nachrichtendienstgesetz: Jetzt soll der Geheimdienst noch mehr dürfen

Mehr Macht für den Geheimdienst: Der Bundesrat will dem NDB mehr Möglichkeiten zur Überwachung geben.Dagegen formiert sich Widerstand.

Der Bundesrat hat eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die in den kommenden Monaten zu intensiven Diskussionen im Parlament führen dürfte. Es geht um die Überarbeitung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG). Ziel dieser Revision ist es, dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zusätzliche technische und rechtliche Möglichkeiten zur Überwachung zu geben. Damit sollen gewalttätiger Extremismus und andere Gefahren für die innere und äussere Sicherheit früher erkannt werden können. Während Befürworterinnen dies als notwendige Anpassung an neue Bedrohungen sehen, warnen Kritiker vor einer Ausweitung staatlicher Überwachung.

Was soll geändert werden?

Konkret plant der Bundesrat mehrere Änderungen. Der NDB soll künftig auch bei sogenanntem gewalttätigem Extremismus auf besonders einschneidende Überwachungsmassnahmen zurückgreifen dürfen (sogenannte genehmigungspflichtige Massnahme (GEBM). Diese waren bisher hauptsächlich bei Terrorismus erlaubt. Dazu gehören etwa das Überwachen von Kommunikation, der Zugriff auf Computersysteme oder das Sammeln persönlicher Daten. Diese Eingriffe sollen zwar weiterhin nur mit Genehmigung durch ein Gericht möglich sein, könnten aber technisch sehr weit gehen (z.B. GPS-gestützte Ortung oder Eindringen in Computersysteme). Auch könnten sie Lebensbereiche betreffen, die gar keinen Anlass zur Überwachung bieten, wie private Kommunikation, Freizeit oder den beruflichen Alltag.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem digitalen Raum. Die Überwachung und Auswertung von Aktivitäten in Computernetzwerken, auf Servern oder über digitale Kommunikationsdienste soll ausdrücklich im Gesetz geregelt werden. Damit würde der gesetzliche Auftrag des NDB klar auf jene Bereiche ausgeweitet, in denen heute ein grosser Teil von Kommunikation, Wirtschaft und politischer Meinungsbildung stattfindet. Kritische Infrastrukturen, aber auch soziale Netzwerke oder andere Online-Dienste könnten stärker in den Fokus rücken.

Gleichzeitig schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, um die Kontrolle über den Nachrichtendienst zu verbessern. Die Aufsicht über den NDB soll in einer neuen, unabhängigen und vollamtlichen Behörde gebündelt werden. Zudem sollen Personen, die von Massnahmen des NDB betroffen sind, künftig die Möglichkeit haben, diese Entscheide vor dem Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Auch der Umgang mit sensiblen Daten soll stärker am geltenden Datenschutzrecht ausgerichtet werden, um klarere Regeln für Speicherung, Nutzung und Auskunft zu schaffen.

Nicht mehr Teil der aktuellen Vorlage ist eine besonders umstrittene Regelung: Überwachungsmassnahmen gegen Personen mit Berufsgeheimnis – etwa Anwältinnen, Ärzte oder Medienschaffende – sollen vorerst nicht erlaubt werden. Dieser Punkt war in der Vernehmlassung 2022 auf breite Kritik gestossen und wurde deshalb aus dem Entwurf gestrichen.

Kritikpunkt: Was gilt als «gewalttätiger Extremismus»?

Trotz dieser Anpassungen gibt es weiterhin erhebliche Bedenken. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft den Begriff «gewalttätiger Extremismus» – auch im Kampf gegen diesen sollen GEBM erlaubt sein. Organisationen wie etwa die Digitale Gesellschaft bemängeln, dass dieser Begriff im Gesetz nicht klar genug definiert sei. Dadurch entstünden grosse Spielräume für Interpretationen. Sie befürchten, dass nicht nur eindeutig gewalttätige Gruppen ins Visier geraten könnten, sondern auch Personen oder Bewegungen, die politisch aktiv sind oder sich kritisch äussern. Besonders umstritten sind dabei Instrumente wie die Kabel- und Funkaufklärung. Mit diesen Methoden kann der NDB grenzüberschreitende Kommunikation erfassen und auswerten. Da heute ein grosser Teil der Kommunikation über das Internet läuft, betrifft dies potenziell sehr viele Gespräche, Nachrichten und Datenverbindungen. Kritische Stimmen sehen die Gefahr, dass diese Praxis durch die Gesetzesrevision weiter ausgebaut und dauerhaft abgesichert wird. Sie warnen davor, dass sich daraus eine Form der Überwachung entwickeln könnte, die nicht mehr nur auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt ist, sondern grosse Teile der Bevölkerung betrifft.

Auch andere geplante Massnahmen sorgen für Unbehagen. Dazu zählen etwa das heimliche Betreten von Räumen oder das gezielte Orten von Personen. Zwar sollen auch diese Eingriffe nur mit richterlicher Genehmigung möglich sein. Dennoch wird kritisiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu wenig konkret seien. Begriffe wie «schwere sicherheitsrelevante Hinweise» liessen zu viel Spielraum offen. Das Risiko, dass auch unbeteiligte Personen betroffen sein könnten, bleibt aus Sicht der Kritikerinnen und Kritiker bestehen. Hinzu kommt die Sorge vor einem sogenannten Chilling-Effekt. Gemeint ist damit, dass Menschen ihr Verhalten ändern, weil sie sich überwacht fühlen. Sie könnten darauf verzichten, an Demonstrationen teilzunehmen, sich politisch zu engagieren oder kontroverse Themen online zu diskutieren – aus Angst, ins Blickfeld staatlicher Stellen zu geraten.

Noch mehr Befugnisse trotz nachgewiesenem Missbrauch?

Diese Sorgen speisen sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit. Das Bundesverwaltungsgericht kam im Dezember zum Schluss, dass der Nachrichtendienst bei der Kabel- und Funkaufklärung über längere Zeit verfassungswidrig gehandelt hatte. Beanstandet wurde insbesondere, dass grosse Mengen an internationaler Kommunikation erfasst wurden, ohne ausreichenden Anlass. Für Gegnerinnen und Gegner ist dieses Urteil ein wichtiges Warnzeichen: Sie stellen die Frage, ob zusätzliche Befugnisse tatsächlich zu mehr Sicherheit führen oder ob sie das Risiko weiterer Grundrechtsverletzungen erhöhen – trotz der geplanten Zusammenlegung der unabhängigen Kontrollinstanz für die Funkaufklärung (UKI) und der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND).

Wie kommt es zu dieser Revision?

Die Diskussion um die Befugnisse des Nachrichtendienstes ist in der Schweiz nicht neu. Das aktuelle Nachrichtendienstgesetz trat 2017 in Kraft und war bereits damals stark umstritten. Schon bei seiner Einführung ging es um die Frage, wie der Staat auf neue Bedrohungen reagieren kann, ohne die Grundrechte unverhältnismässig einzuschränken. So rückten zum Beispiel bei Demonstrationen Fälle in den Vordergrund, bei denen Gewalt oder sicherheitsrelevante Aktivitäten nicht eindeutig als Terrorismus eingestuft werden konnten. Parallel dazu gab es weitere (Teil)-Revisionen im Bereich Überwachung, etwa zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Diese zielten darauf ab, auch neue digitale Kommunikationsdienste stärker einzubeziehen. Bei Datenschutzbefürwortern verstärkte dies den Eindruck eines schrittweisen Ausbaus staatlicher Überwachungsmöglichkeiten. Auch das besagte Urteil zur Kabel- und Funkaufklärung machte deutlich, dass bestehende Praktiken rechtlich problematisch waren. Dies dürfte mitunter ein Grund sein, weshalb diese Fragen nun neu geregelt werden sollen.

Wie geht es weiter?

Die Revision soll in drei Etappen erfolgen. Die Vorlagen dazu liegen beim Parlament. Dort werden die einzelnen Bestimmungen diskutiert, geändert oder möglicherweise abgeschwächt. Befürworterinnen betonen, dass der Staat auf moderne Bedrohungen wie Cyberangriffe, Spionage oder neue Formen politischer Gewalt reagieren müsse. Gegner verlangen klare Grenzen, mehr Transparenz und einen stärkeren Schutz der Grundrechte. Am vergangenen Mittwoch hat der Bundesrat das sogenannte Grundpaket verabschiedet und in die parlamentarische Beratung gegeben. Der zweite Teil, der die Massnahmen gegen Cyberbedrohungen umfasst, soll im Sommer 2026 in die Vernehmlassung gehen. Das dritte Paket befasst sich mit den gesetzlichen Grundlagen der Funk- und Kabelaufklärung, die gemäss BVGer nicht grundrechtskonform sind. Hier hat der Gesetzgeber eine Frist von fünf Jahren, um die Grundlagen zu korrigieren.

Titelbild: Keystone-SDA / ANTHONY ANEX

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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