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Die Urkundenvorlagepflichten der Gegenpartei gemäss § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO

Deutsch, Sonja Lang, 2007
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Produktinformationen

Mit der Zivilprozessrechtsreform im Jahre 2002 hat 142 ZPO Änderungen erfahren. Nach dem neu gefassten Wortlaut der Norm kann die Urkundenvorlage nunmehr nicht nur gegenüber der beweisbelasteten, sondern auch gegenüber der nicht beweisbelasteten Gegenpartei angeordnet werden, die sich nicht auf die Urkunde bezogen hat. Weigerungsrechte sieht das Gesetz nicht vor. Eine derart weitreichende prozessuale Vorlagepflicht war dem deutschen Zivilprozessrecht bislang nicht bekannt. Vielmehr galt der Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, die Sache ihres Gegners zu betreiben. Zudem bleiben die Voraussetzungen weitgehend unklar, unter denen eine Vorlagepflicht der Gegenpartei entstehen kann. Auch stellt sich die Frage, ob diese Vorlagepflicht nicht die Parteiherrschaft über den Tatsachenstoff in bedenklichem Masse zugunsten einer amtswegigen Sachverhaltsaufklärung zurückdrängt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nach der bisherigen Gesetzeslage 142 ZPO einschränkend auszulegen ist. Nur im Falle einer Angleichung der 422, 423 ZPO de lege ferenda wäre eine wortlautgetreue Auslegung möglich.

Das Wichtigste auf einen Blick

Sprache
Deutsch
Autor
Sonja Lang
Jahr
2007
Anzahl Seiten
285
Bucheinband
Kartonierter Einband

Allgemeine Informationen

Artikelnummer
7342579
Verlag
Peter Lang
Kategorie
Fachbücher
Release-Datum
17.1.2018

Buch Eigenschaften

Sprache
Deutsch
Autor
Sonja Lang
Jahr
2007
Anzahl Seiten
285
Bucheinband
Kartonierter Einband

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