Victorinox Soldatenmesser 08

Victorinox Soldatenmesser 08


Fragen zu Victorinox Soldatenmesser 08

Was möchtest du wissen?

Avatar

0 Fragen und Antworten

avatar
Anonymous

vor 2 Jahren

avatar
nevin.tanner

vor 2 Jahren

Hilfreiche Antwort

Ich zitiere kurz die Kriterien für in der Schweiz verbotene Gegenstände: - Dolche und Wurfmesser mit einer feststehenden, symmetrischen, spitz zulaufenden Klinge, welche weniger als 30 Zentimeter lang ist; - Balisong und Messer mit einem einhändig bedienbaren automatischen Öffnungsmechanismus (Springmesser u.ä.) deren Klinge mehr als 5 Zentimeter lang ist UND die Gesamtlänge geöffnet mehr als 12 Zentimeter beträgt. - Klappmesser mit einem federunterstützten Öffnungsmechanismus verfügen. Darunter fallen alle Voll- und Halbautomaten sowie OTF’s, Stiletts und ähnliche Bauformen. - Alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen. Namentlich erwähnt werden: Schlagstock, Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze, Nunchaku, und Tonfa. - Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray. - Gegenstände, in denen eine Schusswaffe oder eine geschliffene Klinge verborgen ist. Wichtig hier sind die folgenden Worte betreffend Messer: "..einhändig bedinebaren >automatischen< Öffnungsmechanismus.." "..einem >federunterstützten< Öffnungsmechanismus.." Sprich, alle traditionellen Klappmeser (Schweizer Armeemesser) wie auch neuere Back- und Frontflipper sind absolut legal zum Mitführen. Das Armeemesser wird sogar Explizit unter WG SR 514.54 Artikel 4.6 als legal erwähnt. Schwammig wird es erst bei Sachen wie Gravity-Messer, welche je nach Richter sehr gut als halbautomatische OTF-Messer definiert werden können. Faustregel die ich persönlich anbieten kann: Solange die Energie zum Öffnen von dir kommt, ist ein Klappmesser legal.