
Victorinox Soldatenmesser 08
Victorinox Soldatenmesser 08
Hallo, das "Forester M Grip" gab es früher mit der gezackten Klinge, das ist jetzt tatsächlich nicht mehr der Fall. In diesem Format ist der einzige übrig gebliebene mit einer gezackten Dame mit Einhandöffnung + Korkenzieher der "Alpineer Grip". Aber er hat nur diese beiden Werkzeuge. In einem etwas größeren Format gibt es das Modell "Ranger Grip 179" (einhundertneunundsiebzig), das die gleichen Funktionen wie das "Forester M Grip" hat, aber mit einer etwas anders gezahnten Klinge. Pass auf, dass du dich nicht verwechselst, denn es gibt auch die Version 79 (neunundsiebzig) mit glatter Klinge.
Messer mit nicht feststehenden Klingen sind generell etwas weniger problematisch, wenn es um "Öffentlichkeit" geht. Dennoch haben die meisten Länder Regeln für das Tragen von Waffen, und manche deklarieren auch Messer (Klapp- oder fest, Springklinge, lang/kurz, wie auch immer) als solche. Am besten einmal Dr. Google fragen, es gibt da Foren zum Thema.
Genau, in unserem System können wir leider nur bis maximal 30 Jahre hinterlegen, aber der Hersteller gibt eine lebenslange Garantie.
Ja das ist leider tatsächlich so. Die Ahle hat KEIN Loch.
Es gibt keit unterschied. Sind beide die genau gleichen Messer. Nur der Lieferant ist ein anderer, daher ist der Preis auch hier günstiger.
Auf meiner Klinge ist die Zahl 15 eingraviert. Hab es im August 2015 hier bestellt.
Ich zitiere kurz die Kriterien für in der Schweiz verbotene Gegenstände: - Dolche und Wurfmesser mit einer feststehenden, symmetrischen, spitz zulaufenden Klinge, welche weniger als 30 Zentimeter lang ist; - Balisong und Messer mit einem einhändig bedienbaren automatischen Öffnungsmechanismus (Springmesser u.ä.) deren Klinge mehr als 5 Zentimeter lang ist UND die Gesamtlänge geöffnet mehr als 12 Zentimeter beträgt. - Klappmesser mit einem federunterstützten Öffnungsmechanismus verfügen. Darunter fallen alle Voll- und Halbautomaten sowie OTF’s, Stiletts und ähnliche Bauformen. - Alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen. Namentlich erwähnt werden: Schlagstock, Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze, Nunchaku, und Tonfa. - Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray. - Gegenstände, in denen eine Schusswaffe oder eine geschliffene Klinge verborgen ist. Wichtig hier sind die folgenden Worte betreffend Messer: "..einhändig bedinebaren >automatischen< Öffnungsmechanismus.." "..einem >federunterstützten< Öffnungsmechanismus.." Sprich, alle traditionellen Klappmeser (Schweizer Armeemesser) wie auch neuere Back- und Frontflipper sind absolut legal zum Mitführen. Das Armeemesser wird sogar Explizit unter WG SR 514.54 Artikel 4.6 als legal erwähnt. Schwammig wird es erst bei Sachen wie Gravity-Messer, welche je nach Richter sehr gut als halbautomatische OTF-Messer definiert werden können. Faustregel die ich persönlich anbieten kann: Solange die Energie zum Öffnen von dir kommt, ist ein Klappmesser legal.
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