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News & Trends

EU-Kommission sieht Suchtgefahr bei Instagram und Facebook

Debora Pape
13.7.2026

Die EU-Kommission wirft Meta vor, mit Instagram und Facebook die Social-Media-Sucht bei Jugendlichen zu fördern. Durch das Missachten des Digital Services Act drohen dem Tech-Riesen nun empfindliche Milliardenstrafen und erzwungene Designänderungen.

Die EU-Kommission sieht Hinweise darauf, dass Facebook und Instagram durch ihr Design zwanghafte Nutzung fördern und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährden können. Das ist das Resultat eines Verfahrens, das die EU-Kommission im Mai 2024 zur Untersuchung des Suchtpotenzials der beiden Plattformen eingeleitet hatte.

Grundlegend sollte dabei geprüft werden, ob die beiden Social-Media-Plattformen, die zu Mark Zuckerbergs Konzern Meta gehören, gegen den Digital Services Act (DSA) der EU verstoßen. Das ist die Grundlage, um regulatorische Maßnahmen gegen Meta zu ergreifen. Die «vorläufige Feststellung» der EU-Kommission geht nun tatsächlich von einem solchen Verstoß aus.

Gegen welche Pflichten verstoßen Instagram und Facebook?

Die beiden Meta-Plattformen gelten mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern in der EU als «sehr große Online-Plattformen». Durch diesen Status müssen sie sich an besondere Vorschriften halten. Dazu gehört unter anderem die Bewertung von Risiken, die für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene durch die Nutzung entstehen können.

Diese Risikobewertungen habe Meta nicht ausreichend durchgeführt, wie die EU-Kommission nun feststellt. In der Bewertung seien personalisierte Empfehlungen, Autoplay (automatisches Abspielen von Inhalten) und unendliches Scrollen nicht berücksichtigt worden – das sind Designfunktionen, die auf eine möglichst lange Nutzungsdauer ausgerichtet sind und zu «ungesunden Gewohnheiten und zwanghaftem Gebrauch» beitragen. Meta habe auch vorliegende Statistiken zur nächtlichen Nutzung seiner Plattformen sowie suchtfördernde Formate wie Reels und Storys nicht in die Bewertung miteinbezogen.

Gleichzeitig habe Meta keine ausreichenden Maßnahmen zur Risikominderung umgesetzt. Zeitmanagement-Tools könnten demnach zu leicht umgangen werden und die Aktivierung effizienter Sperren durch Erziehungsberechtigte sei zu kompliziert. Die Maßnahmen hätten demnach nicht zu einer erkennbar geringeren Nutzungszeit geführt. Tipps und Informationen zur psychischen Gesundheit würden zudem nicht ausreichend sensibilisieren.

Der politische Gegenwind nimmt zu

Social Media und Suchtgefahr – das ist nichts Neues? Stimmt. Nachdem suchtfördernde Praktiken bereits seit Jahren kritisiert werden, hat sich in jüngerer Zeit auf nationaler Ebene viel getan. In den USA laufen tausende Klagen gegen Social-Media-Plattformen. Einer der bislang bekanntesten Prozesse wurde im März 2026 zugunsten der jungen Klägerin entschieden. In Australien ist Ende Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige in Kraft getreten, andere Staaten debattieren ebenfalls über Verbote.

Die Feststellung der EU zum Suchtpotenzial sozialer Medien ist eine weitere gewichtige Stimme, die Social-Media-Plattformen unter Druck setzt. Bereits im Februar hatte die Kommission eine ähnliche vorläufige Feststellung gegen Tiktok veröffentlicht, die sich ebenfalls auf suchtfördernde Designelemente bezog.

Was fordert die EU-Kommission?

Die vorläufige Feststellung hat noch keine Gesetze oder Bußgeldforderungen im Gepäck. Sie zeigt nur auf, dass Meta gegen geltende Gesetze verstößt und wie der Konzern dem DSA gerecht werden könnte.

Die Kommission ist der Auffassung, dass Meta in seinen Apps grundlegende Designänderungen umsetzen muss. Sie schlägt etwa die standardmäßige Deaktivierung von suchtfördernden Funktionen wie Autoplay und unendlichem Scrollen vor. Bildschirmzeitunterbrechungen sollen Minderjährige dazu anregen, sich anderen Dingen zuzuwenden.

Meta kann die Argumente nun prüfen und sich verteidigen. Eine zeitliche Frist gibt es nicht. Reagiert Meta nicht angemessen auf die Feststellung, kann die EU ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters festsetzen. Auf Basis des Meta-Umsatzes von rund 201 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 entspräche dies mehr als 12 Milliarden US-Dollar (etwa 10,5 Milliarden Euro oder knapp zehn Milliarden Franken).

Titelbild: shutterstock/T.Vyc

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Fühlt sich vor dem Gaming-PC genauso zu Hause wie in der Hängematte im Garten. Mag unter anderem das römische Kaiserreich, Containerschiffe und Science-Fiction-Bücher. Spürt vor allem News aus dem IT-Bereich und Smart Things auf.


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