3M PF23.8W9 privacy filter black
20.77", 16 : 9Mehr als 10 Stück an Lager beim Lieferanten
Produktinformationen
Der 3M Blickschutzfilter für 23.8" Breitbild-Monitore bietet eine effektive Lösung zum Schutz der Privatsphäre, indem er unerwünschte Einblicke von der Seite verhindert. Mit einer Grösse von 60,5 cm (23,8") ist dieser Filter speziell für Breitbild-Monitore konzipiert und sorgt dafür, dass nur die Person, die direkt vor dem Bildschirm sitzt, den Inhalt klar sehen kann. Der matte Oberflächenfinish reduziert Reflexionen und sorgt für eine angenehme Sicht, während die kratzfeste Beschichtung die Langlebigkeit des Produkts erhöht. Der rahmenlose Design ermöglicht eine nahtlose Integration in das Monitor-Setup, ohne die Ästhetik zu beeinträchtigen. Dieser Blickschutzfilter ist ideal für Büroumgebungen, öffentliche Plätze oder überall dort, wo Datenschutz wichtig ist.
- Bietet effektiven Sichtschutz gegen seitliche Einblicke
- Matte Oberfläche zur Reduzierung von Reflexionen
- Kratzfeste Beschichtung für erhöhte Langlebigkeit
- Rahmenloses Design für nahtlose Integration
- Kompatibel mit 23.8" Breitbild-Monitoren.
Foliengrösse | 20.77" |
Seitenverhältnis | 16 : 9 |
Folienfunktion | Sichtschutz |
Sichtschutzrichtung | Horizontal |
Anbringung | Keine Bohrung |
Folieneigenschaft | Kratzfest |
Artikelnummer | 14182589 |
Hersteller | 3M |
Kategorie | Monitor Schutzfolie |
Herstellernr. | 2943246 |
Release-Datum | 12.11.2020 |
Foliengrösse | 20.77" |
Seitenverhältnis | 16 : 9 |
Folienfunktion | Sichtschutz |
Sichtschutzrichtung | Horizontal |
Anbringung | Keine Bohrung |
Folieneigenschaft | Kratzfest |
Passendes Modell | Monitor |
Ursprungsland | China |
Herstellerengagement | RE100, SBTi |
Herstellerkompensation | Der Hersteller 3M kompensiert seinen Energieverbrauch nach RE100 vollständig. Dies führt zu einer Reduktion der Emissionen bei diesem Produkt. |
CO₂-Emission | |
Klimabeitrag |
Artikel pro Verkaufseinheit | 1 Stück |
Länge | 29.70 cm |
Breite | 52.76 cm |
Höhe | 29.70 cm |
Produktsicherheit |
30 Tage Rückgaberecht