
Produkttest
Xiaomi 14 Ultra: der E-Scooter im 30-Kilometer-Extremtest
von Lorenz Keller
E-Scooter zählen zu den bekanntesten und meistgenutzten Elektrofahrzeugen, die unter dem Begriff E-Mobility zusammengefasst werden. Ihr Vorteil: sie sind klein, wendig, komfortabel und können praktisch an jeder Steckdose wieder aufgeladen werden. Damit sind E-Scooter die ideale Ergänzung für die sogenannte Mikromobilität. Für Strecken, die zu weit sind um zu Fuss zu gehen, oder die Verbindungen des öffentlichen Verkehrs nicht ausreichend sind, sind die E-Trottinett optimal. Auch auf einem grossen Privatgelände, z.B. einem Firmengelände, finden E-Scooter ihren Einsatzzweck.
Für die Benutzung auf der Strasse gelten in der Schweiz die gleichen Voraussetzungen wie bei E-Bikes. Dabei muss der E-Scooter die Vorgaben des ASTRA für Leicht-Motorfahrräder erfüllen. Erfüllt das Gerät diese Vorgaben ist es automatisch zugelassen. Eine Zulassung in Form eines Scheines oder Ausweises gibt es nicht. Grundsätzlich werden internationale Versionen hergestellt, die nicht die Anforderungen des ASTRA erfüllen. Für den Schweizer Markt werden jedoch zunehmend mehr Modelle von Herstellern wie Segway, VMAX, Micro oder Inokim produziert, die für die Strasse zugelassen sind.
Folgende Bedingungen müssen strassentaugliche E-Scooter erfüllen:
- Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 20 km/h
- Die Motorleistung beträgt maximal 500 W.
- Jederzeit einsatzfähige Bremsen für Vorne und Hinten (bei vollen wie auch bei entladenen Akkus)
- Fest angebrachte Beleuchtung für Vorne und Hinten mit ruhendem Licht ist vorhanden. Rückstrahler nach hinten ist vorhanden. Glocke ist vorhanden.
- Es gelten die gleichen Verkehrsflächen wie für Velos.
- Das Tragen eines Helms wird empfohlen.
- Ein Führerausweis (Kategorie M) wird von 14-16 Jahre benötigt. Ab 16 Jahre kann ohne Führerausweis gefahren werden.
- Es wird keine Typengenehmigung, keine amtliche Zulassungsprüfung, kein Kontrollschild und kein Fahrzeugausweis benötigt.
- Es besteht keine Versicherungspflicht. Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat, deckt Schäden und Unfälle wie beim Velo.