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Blaupunkt ESC 808 (25 km/h, 20 km, 350 W)

Blaupunkt ESC 808

25 km/h, 20 km, 350 W

Frage zu ESC 808 - 188773

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sanyaro1

vor 5 Jahren

Wo soll man bitte mit dem Roller fahren, im Wohnzimmer oder auf dem Garagenplatz? Ohne Strassenzulassung kann der Roller gar nicht benutzt werden. Überdenkt doch bitte den Sinn und Nutzen, da hat wohl euer Einkäufer geschlafen und jetzt versucht ihr die unbenutzbaren Roller per Tagesangebot an Dumme zu verscherbeln?

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NicolasBirrer

vor 5 Jahren

(CH )Im Schweizer Strassenverkehr sind E-Scooter Velos gleichgestellt. Deshalb dürfen und sollen E-Scooter Velowege benützen. Roller mit Strassenzulassung dürfen in Fussgängerzonen mit dem Zusatz «Velofahren gestattet» im Schritttempo fahren. In der Schweiz ist dieses Tempo rechtlich nicht definiert und daher Ermessenssache. Normal läuft man ca. 3 bis 4 km/h, daher sollte man nicht schneller als 5

oder 6 km/h fahren. Und ja: Fahren auf dem Trottoir ist verboten.Eine Typenprüfung oder eine eigentliche Zulassung gibt es nicht. Doch gesetzlich ist es so, dass E-Scooter als sogenannte Leicht-Motorfahrräder einzuordnen sind. Sie müssen deshalb mit Bremsen an beiden Rädern, Licht vorne und hinten sowie einer Glocke ausgerüstet sein und dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell fahren. Eine Kulanz von 1 bis 2 km/h wird toleriert, und mit Tretunterstützung darf man sogar bis 25 Stundenkilometer erreichen. Die Leistung des Motors darf 48 Volt / 500 Watt nicht überschreiten.